Produkte / Infos | Betrieb eines Inkassobüros, namentlich die geschäftsmäßige Einziehung von Forderungen in fremdem Namen sowie der geschäftsmäßige Erwerb von Forderungen zum Zweck der Einziehung auf eigene Rechnung unter Einschluß der Durchführung von Zwangsvollstreckungsverfahren und auf Grundlage einer Erlaubnis zur Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten nach dem Rechtsberatungsgesetz. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte, insbesondere die Entwicklung von Softwareprogrammen, betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann sich ferner an Unternehmen mit gleichen oder ähnlichem Gesellschaftsgegenstand beteiligen, solche erwerben oder die Geschäftsführung übernehmen. |